Das OWL Indiependance-Board
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Mittwoch, 23.05.2012, 00:07:38

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Suche:     Erweiterte Suche
Willkommen im OWL INDIEPENDANCE BOARD ...
123549 Beiträge in 6050 Themen von 1161 Mitglieder
Neuestes Mitglied: Marie Chen
* Übersicht Hilfe Suche Kalender Einloggen Registrieren
Das OWL Indiependance-Board  |  Allgemeines  |  Alles ...  |  Thema: Weihnachtsgeld « vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Drucken
Autor Thema: Weihnachtsgeld  (Gelesen 929 mal)
Tigerlily
Indiependancer
*****
Offline Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2449



« am: Donnerstag, 16.10.2008, 10:41:18 »

Vielleicht kann da einer von euch was zu sagen.

Wenn man bisher immer Weihnachtsgeld bekommen hat (mit dem schriftlichen Vorbehalt, daß es eine freiwillige Leistung ist und kein Anspruch darauf besteht) und es auf einmal gekürzt oder gestrichen würde, müßte der AG das dann schon ein paar Wochen vorher mitteilen oder erst mit Aushändigung der Abrechnung?
Gespeichert

Alle Dinge kommen zu dem, der zu warten versteht. (H.W. Longfellow)
Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir – für immer. (Konfuzius)
ShotgunFacelift
Indiependancer
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2160



« Antworten #1 am: Donnerstag, 16.10.2008, 12:19:44 »

Ich nehme an, da es keine vereinbarte, sondern wie du bereits sagtest freiwillige Leistung ist, MUSS er garnix...
Gespeichert

MAN, SCHREIB DOCH EIN BLOG !!!
Tigerlily
Indiependancer
*****
Offline Offline

Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 2449



« Antworten #2 am: Freitag, 17.10.2008, 09:01:48 »

Ja, ich denke auch. Ne Kollegin war der Meinung, das müßte uns doch eigentlich rechtzeitig mitgeteilt werden.
Gespeichert

Alle Dinge kommen zu dem, der zu warten versteht. (H.W. Longfellow)
Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir – für immer. (Konfuzius)
ShotgunFacelift
Indiependancer
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2160



« Antworten #3 am: Freitag, 17.10.2008, 11:05:34 »

Fair wäre es wohl und langfristig vernünftig, denn wozu die Mitarbeiter noch weiter verärgern?
Gespeichert

MAN, SCHREIB DOCH EIN BLOG !!!
Sturmbarth
Indiependancer
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 2546


« Antworten #4 am: Montag, 20.10.2008, 08:49:51 »

Könnte aber auch unter den Begriff "Betriebliche Übung" fallen, durch den durchaus ein Rechtsanspruch entstehen könnte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Gespeichert
Morphus
Indiependancer
*****
Offline Offline

Geschlecht: Männlich
Beiträge: 1402


Ja, wer bist Du denn !? Plotzen!!!


« Antworten #5 am: Montag, 20.10.2008, 10:07:04 »

Könnte aber auch unter den Begriff "Betriebliche Übung" fallen, durch den durchaus ein Rechtsanspruch entstehen könnte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!


Nicht, wenn die Zahlungen unter dem schriftlichen Vorbehalt der Freiwilligkeit geleistet werden. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber jedes Mal erneut darauf hinweist, dass die von ihm geleisteten Zahlungen freiwillig sind. Tut er dies nicht, braucht es im Regelfall mindestens drei hintereinander kommentarlos erfolgte Auszahlungen (alle in gleicher Höhe!), damit man daraus eine betriebliche Übung ableiten kann.
Gespeichert

Aus den Trümmern unserer Verzweiflung bauen wir unseren Charakter.


-Ralph Waldo Emerson-
Seiten: [1] Drucken 
Das OWL Indiependance-Board  |  Allgemeines  |  Alles ...  |  Thema: Weihnachtsgeld « vorheriges nächstes »
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.15 | SMF © 2006, Simple Machines Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS