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Das OWL Indiependance-Board  |  Allgemeines  |  Alles ...  |  Thema: Abfindung bei Kündigung « vorheriges nächstes »
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Autor Thema: Abfindung bei Kündigung  (Gelesen 652 mal)
Tigerlily
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« am: Montag, 17.11.2008, 10:00:33 »

Weiß hier einer, ob eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, sprich, ob man die erst aufbrauchen muß und solange kein Arbeitslosengeld bekommt?
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Alle Dinge kommen zu dem, der zu warten versteht. (H.W. Longfellow)
Was du liebst, lass frei. Kommt es zurück, gehört es dir – für immer. (Konfuzius)
Embers_Fire
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...der Tod ist gewiß, die Stunde ungewiß...


« Antworten #1 am: Montag, 17.11.2008, 10:12:26 »

schau mal hier nach:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung_Alg.html
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Tigerlily
Indiependancer
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Beiträge: 2449



« Antworten #2 am: Montag, 17.11.2008, 11:07:43 »

Ah ja, danke.
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