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Mittwoch, 23.05.2012, 14:04:51
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Marie Chen
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Handys auf Konzerten/Partys
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Thema: Handys auf Konzerten/Partys (Gelesen 806 mal)
Metallihead
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Handys auf Konzerten/Partys
«
am:
Dienstag, 21.12.2010, 13:09:33 »
Ich frage mich, was passiert, wenn Handykameras immer leistungsfähiger werden, müssen die Gäste dann ihre Handys an der Garderobe abgeben?`Wie wird das Thema generell in anderen Discotheken/Locations oder bei anderen Veranstaltungen(Konzerten) gehandhabt und was denkt ihr darüber? Wäre vielleicht Stoff für einen eigenen Thread?(Ein Moderator kann das hier gerne splitten
)
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Südwestende
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
«
Antworten #1 am:
Dienstag, 21.12.2010, 14:51:41 »
Tatsächlich eine interessante Frage, wie wohl z.Zt. noch nirgendwo so richtig spannend - oder gibt es schon Handy-Verbote bei Live-Acts, wenn es bekannte, große Namen sind?
Verbote fielen hier ja unter das Hausrecht und ein Betreiber dürfte sich überlegen, ob er dem Publikum die Handys abnehmen will. Daran hängen mittlerweile viele in Sachen Freizeit&Kommunikation und es wäre schon ein für viele lästiger Eingriff, der das Freizeitangebot Disko unattraktiver machen würde. Ein kleines bißchen wie beim Rauchverbot....
(okay, da hat es andere Zielsetzungen)
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GeeKay
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So What ?!
Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #2 am:
Mittwoch, 22.12.2010, 15:07:48 »
Die Ansage wird irgendwann schon irgendwer machen - und letztlich dann alle.
In diversen Industriefirmen darf man schon seit Jahren nicht mehr mit Cam-Handy rein, was seinerzeit zumindest Nokia veranlasste, von irgend so 'nem typischen Business-Handy eine Version ohne Kamera rauszubringen, wenn ich mich recht erinnere ...
Edit: Wieso schreibt ihr alles blau?
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Besonders über den, der sie äußert ...
premutos
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #3 am:
Mittwoch, 22.12.2010, 17:01:40 »
Ich nehm mein Handy erst gar nicht mit inne Disco. Was soll ich dort damit?? Ich geh doch nicht weg um zu telefonieren...
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Südwestende
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #4 am:
Mittwoch, 22.12.2010, 17:22:20 »
Zitat von: GeeKay am Mittwoch, 22.12.2010, 15:07:48
Edit: Wieso schreibt ihr alles blau?
...weil das mal in einem anderen thread war und dann von verantwortungsbewußten Mods outgesourct wurde...
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TeaBee
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #5 am:
Mittwoch, 22.12.2010, 18:38:50 »
Zitat von: premutos am Mittwoch, 22.12.2010, 17:01:40
Ich nehm mein Handy erst gar nicht mit inne Disco. Was soll ich dort damit?? Ich geh doch nicht weg um zu telefonieren...
WORD!
Vor ein paar Jahren hat es mich ungemein genervt wenn die Leute bei Konzerten mit ihren Handys ständig rumgeknippst haben
... wobei nicht das Fotografieren an sich gestört hat, sondern das sofortige rumzeigen im Bekanntenkreis ... inklusive lautstarker Kommentierung
... und dann wieder knipsen ... rumzeigen ... diskutieren
Das hat aber meiner Beobachtung nach inzwischen wieder abgenommen, zum Glück!
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Dark_Angel
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #6 am:
Mittwoch, 22.12.2010, 20:02:23 »
Vom Fotografieren auf Konzerten
von Redaktion photoscala
am Mittwoch, 28. Oktober 2009 - 17:15
Die Konzertfotografie erfordert besonderes Geschick, ist doch aufgrund der Lichtverhältnisse und der schnellen Aktionen auf der Bühne das Fotografieren nicht eben einfach. Nicht einfach ist aber auch die rechtliche Bewertung der Konzertfotografie:
Es gibt da zunächst auf Seiten des Künstlers das Recht am eigenen Bild. Dieses wird aber regelmäßig kein Problem darstellen, da sich die Künstler bewusst auf die Bühne begeben und dadurch stillschweigend einwilligen, dass sie fotografiert werden.
Wesentlich problematischer ist der Umgang mit dem Konzertveranstalter. Juristisch gesehen handelt es sich bei einem Konzert um eine geschlossene und private Veranstaltung. Diese wird in der Regel von einer Konzertagentur veranstaltet, welche hierfür die Halle oder auch den Platz angemietet hat. Infolge des Mietvertrages steht dem Veranstalter das sogenannte Hausrecht zu. Dieses Hausrecht gibt ihm das Recht, über die Art der Benutzung frei zu entscheiden.
Diese Entscheidungsfreiheit schließt auch das Recht mit ein, zu bestimmen, wer die Halle betritt und wer nicht. Normale Besucher erwerben sich das Recht, den Aufführungsort zu betreten, mit dem Kauf ihrer Eintrittskarte. Durch diesen Kauf stimmen sie gleichzeitig den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu, welche der Veranstalter im Vorfeld bestimmt hat und auf welche Besucher im Vorfeld aufmerksam gemacht werden. Beispielsweise stimmt man ihnen beim Kauf einer Karte im Internet zu; ebenso hängen sie offen aus, wenn man das Konzertgelände betritt. In diesen AGB kann der Veranstalter regeln, wie er das Hausrecht ausüben möchte und was er erlaubt und was nicht.
Da ein Konzertveranstalter mit der Vermarktung auch noch über das Konzert hinaus Geld verdienen kann, hat er ein Interesse, dass möglichst keine Film- und Tonaufnahmen gemacht werden. Doch auch bei der Fotografie kennen viele Veranstalter keinen Spaß und verbieten diese ebenfalls durch die AGB. Es findet sich häufig der Satz:
„Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.“
Damit untersagt der Veranstalter ausdrücklich jede Art von Fotografie. Wird trotzdem fotografiert, darf der Veranstalter aufgrund des ihm zustehenden Hausrechts dem Fotografen das Fotografieren verbieten und im schlimmsten Fall aus der Halle entfernen lassen. So ist es bei Konzerten üblich, die Besucher im Vorfeld zu kontrollieren und neben Kameras sogar Fotohandys an sich nehmen und diese erst nach dem Ende des Konzerts wieder herausgeben.
Andere Veranstalter erlauben dagegen in ihren AGB die private Fotografie, indem sie die Möglichkeit der Fotoaufnahmen von dem pauschalierten Verbot ausnehmen. Gleichwohl liegt es immer noch im Ermessen des Veranstalters, welche Art von Fotografien er zulässt. So können sie das Mitbringen
«
Letzte Änderung: Mittwoch, 22.12.2010, 20:10:38 von Dark_Angel
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Dark_Angel
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PC69 Inventar
Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #7 am:
Mittwoch, 22.12.2010, 20:03:56 »
Gegenstand“ handelt, welcher andere Besucher verletzen kann - oder weil hier der Verdacht naheliegt, dass der Fotograf nicht nur privates Interesse an den Bildern hat, sondern diese unter Umständen auch verkaufen möchte.
Schließlich steht in vielen AGB auch noch eine Generalklausel, nach welcher Besucher auch ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden können. Diese findet man meist am Ende der AGB:
„Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, von seinem Hausrecht jederzeit Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen.“
Es obliegt also einzig der Entscheidung des Veranstalters, ob er „normalen“ Besuchern das Fotografieren zu privaten Zwecken erlaubt oder nicht.
Hinsichtlich der Berufsfotografen sind die Veranstalter häufig noch restriktiver. Für sie gelten die AGB nicht, da diese juristisch gesehen einen eigenen Vertrag mit dem Veranstalter schließen. Dafür bekommen sie häufig einen kostenlosen Zugang zu der Veranstaltung und gesonderte Plätze zugewiesen.
Im Gegenzug müssen sie sich den Regeln des Veranstalters unterwerfen. Tun sie dies nicht, darf der Veranstalter den Fotografen von der Veranstaltung ausschließen. Dies gilt auch für Pressefotografen. Auch diese können sich nicht auf die Pressefreiheit oder die Freiheit der Berichterstattung berufen, da es sich um einen private Veranstaltung handelt und bei dieser keine Pflicht für den Veranstalter besteht, die Presse zuzulassen.
Die Regeln des Veranstalters finden sich in sogenannten „Fotografenverträgen“ und diese haben es häufig „in sich“. So ist es mittlerweile üblich, im Rahmen des zwischen dem Veranstalter und dem Fotografen geschlossenen Vertrages zu regeln, wann und wo er fotografieren darf. Häufig findet sich in dem Fotovertrag die Regel, dass nur innerhalb der ersten drei Lieder und dann auch nur jeweils eine Minute fotografiert werden darf. Je nach Veranstalter kann diese Zeit aber auch weiter verkürzt werden. Auch ist es mittlerweile üblich, Blitzlicht generell zu verbieten.
Der Veranstalter hat zudem das Recht, zu bestimmen, wo die Fotografen sich aufzuhalten haben. Häufig ist dies nicht unbedingt die beste Position, um das Konzert fotografieren zu können. Manchmal steht der Fotograf sehr am Rand oder hat nur einen weit entfernten Platz hinter dem Mischpult. Den schwierigen Alltag von Konzertfotografen beschreibt die Musikjournalisten Eva Bubeck-Louis sehr ausführlich auf ihrer Seite.
Auch hinsichtlich der Bildrechte fordern manche Veranstalter von den Fotografen sehr viel. So sollen diese im Vorfeld angeben, an welche Medien sie die Fotos verkaufen, und der Veranstalter entscheidet, ob er dies zulässt oder nicht. Manche Veranstalter fordern sogar die Bildrechte und eine Kopie der Bilder. Zudem werden teilweise die Aufnahmen der Fotografen durch den Veranstalter kontrolliert und nicht genehme Aufnahme gelöscht. Auch wird von vielen Veranstaltern vorgeschrieben, dass die Bilder nur tagesaktuell verwendet und nicht archiviert werden dürfen.
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Letzte Änderung: Mittwoch, 22.12.2010, 20:11:57 von Dark_Angel
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Dark_Angel
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #8 am:
Mittwoch, 22.12.2010, 20:04:38 »
Ihm steht allerdings das Recht zu, Fotografen von der Veranstaltung auszuschließen (Stichwort: Hausrecht), wenn diese sich nicht seinen Regeln unterwerfen. Damit hat er eine ungleich höhere Machtposition als der Fotograf. Dieser kann nur entscheiden, den Vertrag so zu akzeptieren - oder auf die Möglichkeit, die Veranstaltung zu fotografieren, zu verzichten.
Gegen diese harten Verträge, welche häufig von US-Veranstaltern diktiert werden, macht sich immer mehr Unmut breit.
So werden immer häufiger Konzerte durch Fotografen boykottiert, da diese sich geschlossen weigern, die Fotoverträge zu unterzeichnen. Beispielhaft sei hier das Konzert der amerikanischen Sängerin Britney Spears im Juli 2009 in Berlin erwähnt. Hier schlossen sich die Fotografen zusammen und verweigerten die Unterzeichnung des vorgelegten Fotovertrages. In Folge dessen gab es von dem einzigen Deutschlandkonzert keine Bilder: siehe Nachrichtenagenturen boykottieren Auftritt und Britney who? - Popstars als Zensoren.
In einigen Fällen konnte so durch Geschlossenheit und Solidarität der Fotografen eine Verbesserung der Vertragsbedingungen erreicht werden. So setzen sich auch die Fotografenvereinigung Freelens und der Deutsche Journalisten-Verband dafür ein, die Rechte der Fotografen gegenüber den Veranstaltern zu verbessern.
Aus juristischer Sicht ist hier allerdings wenig zu machen, da es dem Veranstalter aufgrund des beschriebenen Hausrechts zusteht, zu entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen er Zuschauern und Fotografen den Zutritt zu einem Konzert erlaubt.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Fotografieren von Konzerten nicht nur eine technische, sondern auch eine juristische Herausforderung ist.
(RA Tim Hoesmann)
Quelle:
http://www.photoscala.de/Artikel/Vom-Fotografieren-auf-Konzerten
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Letzte Änderung: Mittwoch, 22.12.2010, 20:13:10 von Dark_Angel
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Dark_Angel
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PC69 Inventar
Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #9 am:
Mittwoch, 22.12.2010, 20:35:18 »
Es gibt da zunächst auf Seiten des Künstlers das Recht am eigenen Bild. Dieses wird aber regelmäßig kein Problem darstellen, da sich die Künstler bewusst auf die Bühne begeben und dadurch stillschweigend einwilligen, dass sie fotografiert werden.
Hier irrt sich der Autor: Hier besteht das Urheber- und Persönlichkeitsrecht. Die Bühne ist...wie die Musik...teil der Kunst. Das ganze bildet das Gesamtkunstwerk. So wie es verboten ist Konzertmitschnitte zu machen, ist es verboten Fotos zu machen.
Ausserdem: Selbst wenn ein Künstler sich mit einem Fan ablichten lässt, so gilt dieses nur für den privaten Gebrauch. Dieses schliesst eine Veröffentlichung im Internet aus. Wer also solche Fotos bei myspace ect.pp. einstellt macht sich strafbar, weil diese Veröffentlichung ohne Genehmigung erfolgt.
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Metallihead
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #10 am:
Donnerstag, 23.12.2010, 12:28:55 »
Zitat von: Dark_Angel am Mittwoch, 22.12.2010, 20:35:18
Es gibt da zunächst auf Seiten des Künstlers das Recht am eigenen Bild. Dieses wird aber regelmäßig kein Problem darstellen, da sich die Künstler bewusst auf die Bühne begeben und dadurch stillschweigend einwilligen, dass sie fotografiert werden.
Hier irrt sich der Autor: Hier besteht das Urheber- und Persönlichkeitsrecht. Die Bühne ist...wie die Musik...teil der Kunst. Das ganze bildet das Gesamtkunstwerk. So wie es verboten ist Konzertmitschnitte zu machen, ist es verboten Fotos zu machen.
Ausserdem: Selbst wenn ein Künstler sich mit einem Fan ablichten lässt, so gilt dieses nur für den privaten Gebrauch. Dieses schliesst eine Veröffentlichung im Internet aus. Wer also solche Fotos bei myspace ect.pp. einstellt macht sich strafbar, weil diese Veröffentlichung ohne Genehmigung erfolgt.
IANAL und übe keinerlei Rechtsberatung aus: Da der Künstler teil der Öffentlichkeit ist (wie sehr hängt dann vom Einzelfall ab), verfügt er nach der Rechtsprechung über ein eingeschränktes Persönlichkeitsrecht, zumal bei öffentlichen Auftritten, da diese oftmals sowieso vom Veranstalter in Foto- oder Videoform der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wird es schwierig mit einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes oder dem Recht am eigenen Bild (Urheberrecht schonmal gar nicht, Urheberrecht hat nur der Urheber des Bildes, also der Fotograph, in Deutschland ist dies nicht veräußerbar) zu argumentieren, da der Künstler sich ja bereitwillig der Öffentlichkeit darbietet.
Das Hausrecht des Veranstalters lässt es natürlich zu solche Dinge zu verbieten, auf Grund von Verbot mit Erwerb des Eintritts.
Allerdings ist in der Realität zu beobachten, dass das aufgedruckte Film- & Fotoverbot oft nicht durchgesetzt wird.
Zumal noch das Problem der ständig fortschreitenden Miniaturisierung hinzu kommt: Kameras werden immer kleiner, wann gibt es Nacktscanner beim Konzerteinlass?
Ich habe ein Handy aus dem einfachen Grund dabei, um auch auf die Uhr schauen zu können.
Mich selbst stört übermäßiges Fotografieren beim Konzert sehr. Manche filmen ja den halben Abend mit und starren nur noch auf das kleine Display der Kamera. Warum die Leute überhaupt auf ein Livekonzert gehen, wenn sie es sowieso nur auf einem Bildschirm betrachten, erschließt sich mir nicht so ganz.
Aber: Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.
:edit:
@Geekay: Bezüglich des Verbots von Kamerahandys in Firmen: Natürlich, dort wird dies aber auch eher akzeptiert, da es meistens nicht mit persönlichem Nachteil verbunden ist. Fotos vom Konzert haben viele Leute gerne, die Pläne aus der Entwicklungsabteilung will nur der Industriespion und der wird sich an ein Verbot nicht halten/versuchen es zu umgehen/versuchen anders an die Daten heranzukommen.
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #11 am:
Donnerstag, 23.12.2010, 12:39:35 »
Äh, Metallihead, da gibt´s so Dinger die macht man um´s Handgelenk und da steht dann wie spät es ist
. Die gab´s schon lange vor den Handys
.
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Metallihead
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #12 am:
Donnerstag, 23.12.2010, 12:48:59 »
Jo, habe ich abgeschafft, als ich mein erstes Handy bekam. Da jedes Handy eine Uhr hat, warum sollte ich eine zweite mit mir rumtragen?
Naja manchmal überlege ich auch mir noch ne Uhr zu holen, gibt ein paar Anwendungszenarien, wo sie praktischer ist. (Ich warte auf wasserfeste Handys, die man wie eine Uhr am Handgelenk tragen kann, mit drahtlosem Empfänger im Ohr, oder so ähnlich.
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es kann ja nicht immer regnen.....
Re: Handys auf Konzerten/Partys
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Antworten #13 am:
Donnerstag, 23.12.2010, 13:05:58 »
Zitat von: premutos am Donnerstag, 23.12.2010, 12:39:35
Äh, Metallihead, da gibt´s so Dinger die macht man um´s Handgelenk und da steht dann wie spät es ist
. Die gab´s schon lange vor den Handys
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Dann schau mal hier
Uhr und Handy in eins
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Hat ein bischen was von Knight Rider.....
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Beim All bin ich mir noch nicht ganz sicher.
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Re: Handys auf Konzerten/Partys
«
Antworten #14 am:
Donnerstag, 23.12.2010, 13:07:41 »
Äh, naja, ich sehe schöne Uhren auch als von mir gern getragenen (und durchaus teuren) Schmuck an, damit kann ich hier wohl nicht landen
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